Museumsordnung
Regeln für den Besuch im NAWAREUM
Stand: 01.03.2026
Geltungsbereich:
Die Museumsordnung gilt für alle der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche im NAWAREUM und den zugehörigen Außenanlagen. Sie ist verbindlich für alle Besucher:innen und wird mit dem Betreten anerkannt.
Hausrecht:
Die Beschäftigten des NAWAREUMs üben das Hausrecht aus. Das Kassen- sowie Aufsichtspersonal ist angehalten, auf die Einhaltung der Museumsordnung zu achten. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Eintritt:
Sie erhalten an der Kasse eine Tageskarte oder Jahreskarte. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der Dauerausstellung und Sonderausstellung. Die Berechtigung für Ermäßigung oder freien Eintritt weisen Sie dort bitte im gegebenen Fall nach.
Die Tageskarte berechtigt Sie zu einem wiederholten Eintritt an einem Tag. Die Karte kann nicht übertragen werden. Bitte bewahren Sie die Eintrittskarte bis zum Ende des Museumsbesuchs auf und zeigen Sie diese dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vor.
Garderobe:
Bitte legen Sie vor Eintritt in die Ausstellungsräume Koffer und große Rucksäcke, sonstige sperrige Gegenstände, Regenschirme und Wetterumhänge in der Garderobe oder in den Schließfächern ab.
Die Aufbewahrung in den Schließfächern erfolgt unentgeltlich. Für deren Nutzung ist eine 1 €-Münze erforderlich, die Sie nach Gebrauch zurückerhalten. Für abhanden gekommene Schließfachschlüssel stellen wir einen Betrag in Höhe von 20 € in Rechnung. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Schließfächer zum Ende der Besuchszeiten geräumt sein. Nicht geräumte Schließfächer werden durch das Museum geöffnet und geräumt.
Eine Haftung für den Verlust von Gegenständen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Beschäftigten des NAWAREUMs oder dessen Erfüllungsgehilfen.
Rollstühle, Rollatoren und sonstige Gehhilfen sowie Kinderwagen dürfen mitgeführt oder im gekennzeichneten Bereich im Untergeschoss (neben der Treppe) abgestellt werden.
Verhalten in den Räumen des NAWAREUMs:
Wir bitten Sie, auf eine angepasste Lautstärke Ihrer Gruppe zu achten, damit alle Gäste einen angenehmen Besuch erleben und Führungen ungestört stattfinden können. Erziehungsberechtigte und andere Begleitpersonen sind im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten für das Verhalten von Minderjährigen verantwortlich.
Um auch anderen Museumsgästen einen ungestörten Museumsbesuch zu ermöglichen, bitten wir Sie, Mobilfunktelefone in den Ausstellungsräumen nur in dringenden Fällen zum (lauten) Telefonieren zu nutzen.
Rauchen ist in sämtlichen Räumen des NAWAREUMs verboten.
Das Mitbringen und Benutzen von Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards und ähnlichen Gegenständen sowie der Verzehr von Speisen sind innerhalb der Ausstellungsräume nicht gestattet.
Die Benutzung der Aufzüge ist Kindern unter 12 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
Fotografieren und Filmen:
Fotografieren und Filmen ist gestattet. Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Museumsleitung und deren Vertretung erlaubt.
Während Veranstaltungen können Foto- oder Filmaufnahmen gefertigt werden, auf denen Sie gegebenenfalls zu erkennen sind. Die Aufnahmen können sowohl für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des NAWAREUMs als auch von Pressevertreter:innen zu Zwecken der Berichterstattung verwendet werden.
Aufsichtspersonal:
Das Kassen- und Aufsichtspersonal handelt im Auftrag der Museumsleitung. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals und der Kassenkräfte ist Folge zu leisten. Werden die Anweisungen nicht befolgt, so kann der weitere Aufenthalt im NAWAREUM untersagt werden. Die Mitarbeitenden des NAWAREUMs können Besucher:innen, die sich nicht an die Regeln der Museumsordnung und an die Anweisungen des Personals halten, vom Besuch des Museums ausschließen.
Führungen, Schulklassenprogramme und Veranstaltungen:
Gebuchte Führungen und Schulklassenprogramme können bis sieben Tage vor Durchführung kostenlos storniert werden.
Planen Sie ausreichend Zeit vor dem Programm für Garderobe und Bezahlung ein. Bei einem verspäteten Beginn wird eine gebuchte Führung entsprechend gekürzt. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten entfällt die Führung kostenpflichtig. Melden Sie sich bei einer Verspätung frühzeitig (Tel. 09421 300-510).
Lehrkräfte und Betreuende sind während der Durchführung von Schulklassenprogrammen nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Bei Schulklassenprogrammen muss bei einer Gruppengröße unter 9 Personen die Differenz zur Mindestteilnehmendenzahl von 9 Personen gezahlt werden. Der Eintritt für begleitende Lehrkräfte und andere Begleitpersonen ist bei gebuchten Schulklassenprogrammen kostenfrei (für maximal vier Begleitpersonen pro Kindergarten- und Grundschulgruppe und drei Begleitpersonen ab der 5. Klasse). Bei Besuchen ohne gebuchtes Schulklassenprogramm gelten die regulären Eintrittspreise.
Der Ticketkauf für die Teilnahme an Veranstaltungen und öffentlichen Führungen ist verbindlich. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, außer die Veranstaltung fällt aus. Es ist jedoch möglich, das Ticket auf eine andere Person zu übertragen.
Gruppen:
Wenn Sie mit einer Gruppe von mehr als 15 Personen kommen möchten, melden Sie die Gruppe bitte im Vorfeld an. Bei einem hohen Besuchsaufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Der Einlass von Gruppen erfolgt priorisiert nach Datum der Anmeldung.
Ab 15 zahlenden Personen können Tickets zum ermäßigten Gruppentarif erworben werden. Für den Gruppentarif bezahlen Sie bitte auf einmal an der Kasse.